§ 1 Allgemeines
Das Schwedter Finanzierungsbüro übermittelt Daten zwischen kreditsuchenden
Personen und gewerblichen Kreditanbietern. Das Schwedter Finanzierungsbüro
stellt die softwaretechnischen Voraussetzungen zur Verfügung, um kreditsuchende
Personen und Kreditanbieter zusammenzubringen. Die Antragsstellung ist für
den Kreditsuchenden kostenlos.
Persöhnliche Daten werden nur an Anbieter weitergeleitet, die nachweislich für die Herauslage eines Darlehens in Frage kommen.. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Dieser hängt in erster Linie von den finanziellen und persönlichen Verhältnissen des jeweiligen vermittlungswilligen Kreditsuchenden ab.
Wir haften demzufolge nicht, falls kein Kreditvertrag zur Auszahlung kommt.
§ 2 Haftungsausschluss
Die Haftung von das Schwedter Finanzierungsbüro für irgendwelcher
Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer
aufgrund der Verwaltung oder Weiterleitung seiner Daten oder dem Erhalten fremder
Daten entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Kunde versichert, daß die angegebenen
Daten der Wahrheit entsprechen und ihn persönlich und seine aktuelle finanzielle
Situation beschreiben. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst
verantwortlich. Wir sind daher nicht haftbar zu machen für Schäden,
Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer durch die Falschangaben
eines anderen Nutzers entstehen.
§ 3 Vermittlungsvergütung
Ein Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung entsteht nur bei erfolgreicher Vermittlung.
Diese Vermittlungsvergütung wird im Einzelfall festgelegt und richtet sich nach Art des Darlehens. Die Vermittlungsvergütung ist im Vertrag ausgewiesen und wird in einem sogenannten Kreditvermittlungsvertrag gesondert vereinbart.
§ 4 Aufgaben und Mitarbeit des Antragsteller
.Der Kreditantragsteller stellt nur ernst gemeinte Kreditanfragen.
Der Antragsteller folgt bei Kreditgenehmigung den Anweisungen des Kreditgebers und verpflichtet sich bankübliche Auflagen (z.B. Unterschriften , Beibringen von Einkommensnachweisen oder Identitätsnachweisen).
Sollte der Antragsteller nach Kreditgenehmigung und Einwilligung seinerseits, und vor Auszahlung des Darlehens die Mitarbeit an der Vertragsabwicklung beenden, werden Ihm die tatsächlich angefallenen Kosten , maximal aber 45 Euro, in Rechnung gestellt.
Bei bewußt falschen Angaben (versuchten Kreditbetrug) trägt der Antragsteller die Kosten in voller Höhe.
§ 5 Datenverarbeitungsklausel
Der jeweilige Vermittlungswillige
willigt ein, daß das Schwedter Finanzierungsbüro.de die von ihm zur
Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung
geschieht unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze und erfolgt,
um die Vermittlung zu ermöglichen.
Das Schwedter Finanzierungsbüro
übermittelt in ihrem Ermessen diese Daten an gewerbliche Kreditanbieter.
Das Schwedter Finanzierungsbüro stellt sicher, daß die personenbezogenen
Daten des Kreditkunden gelöscht werden, sofern die weitere Speicherung nicht
mehr notwendig ist. Der Vermittlungswillige wird über die gespeicherten Daten
und deren Weitergabe auf Anfrage Auskunft erteilt.
§ 6 Datenschutz
Zur Auftragsabwicklung speichern wir die personenbezogenen Daten und geben
sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter.
§ 7Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von dem Schwedter
Finanzierungsbüro jederzeit geändert werden. Jeder Kunde verpflichtet
sich daher, sich ständig über Änderungen in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu informieren. Jeder Kunde bestätigt mit Absenden
des Kreditanfrageformulars, diese Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und
sie anzuerkennen.
§ 8 Gerichtstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwedt/O.
§ 9 Schlußbestimmungen / Salvatorische Klausel
Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden,
so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen dadurch nicht berührt.
Die Beteiligten haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftliche gleichwertige
wirksame Bestimmung zu ersetzen.

